Honegger & Meyer Partner, Advokatur, Basel

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11.04.22

Im erstrittenen Leitentscheid des Bundesgerichts BGer 4A_397/2019 vom 1. Juli 2020 = BGE 146 III 362 konnte nach rund sechsjähriger Prozessdauer die Angelegenheit zugunsten des vertretenen Werkeigentümers entschieden werden. Ein Lagermitarbeiter im vermieteten Betrieb war in diesem tragischen Fall durch eine nicht wie üblich befestigte Bodenöffnung 4 Meter in die Tiefe gestürzt. Das Bundesgericht hielt an seiner von Teilen der Lehre kritisierten Praxis fest, wonach sich auch ein nichtprivilegierter Dritter wie ein Werkeigentümer gegenüber einem Sozialversicherer, der für die aufgewendeten Kosten Rückgriff nimmt, auf das sog. Regressprivileg des Arbeitgebers berufen kann (Art. 75 Abs. 2 ATSG) - jedenfalls soweit die Schuld ohne Regressprivileg im Innenverhältnis von diesem zu übernehmen gewesen wäre. Dies führte dazu, dass die Sozialversicherer die entstandenen Kosten für den Verunfallten selbst tragen und nicht auf den einzelnen Werkeigentümer überwälzen konnten, welchen keine Verantwortung für den Unfall traf. Entsprechend konnte eine hohe Forderung abgewehrt werden.

Mitgeteilt von Dr. Caroline Meyer Honegger

31.03.20

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass Herr Adrian Berger, MLaw, Advokat, per 1. April 2020 neu unser Anwaltsteam verstärken und unterstützen wird. Herr Berger hat 2018/2019 sein sechsmonatiges Advokatur-Volontariat in unserer Kanzlei absolviert und Ende 2019 erfolgreich das basellandschaftliche Advokaturexamen abgelegt. Herr Berger wird insbesondere unsere Kerntätigkeitsgebiete in verschiedenen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts (beratend und prozessierend) verstärken. Wir freuen uns auf die erneute Zusammenarbeit und wünschen Herrn Berger weiterhin viel Erfolg!

08.03.19

KMU-News.pdf

18.12.17

Per 1. Januar 2018 wurde Frau Dr. Caroline Meyer Honegger von den Kantonsregierungen BS, BL, SO und AG im Nebenamt als neue Präsidentin der Beschwerdekommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) gewählt. Die von den vier Kantonsregierungen eingesetzte Beschwerdekommission beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der FHNW.

Wir gratulieren herzlich und wünschen in diesem Nebenamt viel Erfolg!

11.11.16

Unser Team besteht seit Mitte Oktober 2016 neu aus vier Anwältinnen und Anwälten und unserer Assistentin (und seit Januar 2018 neu aus drei Anwältinnen und Anwälten und unserer/m Anwaltspraktikantin/-en). Wir freuen uns, Sie und Ihre Anliegen weiterhin persönlich, mit Leidenschaft, Durchsetzungsvermögen und Effizienz zu begleiten.

13.10.16

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass Dr. Heiner Wohlfart, Advokat, per Mitte Oktober 2016 als Partner unserer Bürogemeinschaft beigetreten ist.

 

 

28.09.16

Unsere Büropartner(innen) engagieren sich nicht nur in rechtlichen Belangen für vielfältige Stiftungen im Bereich Kunst, Musik, Film, Bau, Kultur und Wohnen, sondern unterstützen auch ab und zu kulturelle Anlässe, sei es (teilweise) pro bono oder mittels Sponsoring, z.B. Filmschaffende, das Gässli Film Festival in Basel (siehe Ausschnitt) oder Charity-Aktionen von gemeinnützigen Vereinen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren eigenen Projekten. Kontaktieren Sie uns.

 

22.03.16

Am 19. Januar 2016 fand an der Rittergasse 19A unser grosser Eröffnungsapéro statt. Wir danken unseren zahlreichen Gästen herzlich für ihren geschätzten Besuch und die tolle Atmosphäre. Ebenso herzlich danken wir Frau Christine Cerletti (Gesang) und Frau Daniela Dolci (Cembalo, Musica Fiorita) für das wunderbare Konzert im Gewölbekeller sowie unserem Catering-Team mit zahlreichen Helferinnen und Helfern für die kulinarische Begleitung.

 

03.11.15

Stiftungsrätin Dr. Caroline Meyer Honegger vermittelt Leihgabe eines Christo-Werkes an das „Haus zum Wendelin“ (Riehener Zeitung vom 30. Oktober 2015, RiehenerZeitung.pdf)

15.10.15

Am 16. Oktober 2015 haben wir unsere eigene Kanzlei eröffnet. Unter diesem Link
Eroeffnungsanzeige.pdf können Sie die Eröffnungsanzeige herunterladen.